Elektronische Erfassung Auslandsdeutscher


Meldeformular Bild vergrößern Anmeldungsformular (© colourbox.com)

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. 

Die Aufnahme in die Liste erfolgt ausschließlich passwortgeschützt im online-Verfahren.

Wir bitten Sie daher, Ihre Daten möglichst bald über das Internet einzugeben. Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierung im Sinne einer wirksamen Krisenvorsorge und -bewältigung sichergestellt werden. Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse. Alle in Costa Rica wohnhaften Deutschen müssen als zuständige Auslandsvertretung "San José" angeben.

Die Registrierung bietet außerdem die Möglichkeit, sich mit dem Empfang von Informationen zu Wahlen oder allgemeinen Informationen der Botschaft einverstanden zu erklären.

Zur Registrierung

Weitere Hinweise:

Im Rahmen der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für Costa Rica verlangt die Migrationsbehörde einen Nachweis, dass der Antragsteller bei seiner jeweils zuständigen Botschaft angemeldet ist. Da das deutsche Recht aber keine Meldepflicht im Ausland vorsieht, kann die Botschaft lediglich auf die Benutzung der elektronischen Erfassung für Auslandsdeutsche verweisen. Bitte führen Sie dazu die Anmeldung wie vom Programm vorgegeben durch und drucken Sie die Seite "Persönliche Angaben" über die Funktion "Datei", "Drucken" (oben links im Monitor) aus. Das Programm selbst hat keine Druckfunktion. Bitte achten Sie darauf, den Ausdruck zu machen, bevor Sie das Fenster auf Ihrem PC schließen. Ansonsten müssen Sie sich über den Menüpunkt "Login" auf der linken Seite anmelden, um auf Ihre Daten zugreifen zu können.

Die costaricanische Migrationsbehörde erkennt diesen Ausdruck als Nachweis an. 

Sollten Sie bei der Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer kurzen Erläuterung.

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